EU Roaming 2017: Alles was Du wissen musst
Mit der EU-Verordnung gelten ab dem 13.06.2017 die TürkeiSIM Tarifkonditionen für nationale Gespräche, SMS und Datennutzung auch im EU-Ausland. Somit telefonierst und surfst Du im EU-Ausland wie zu Hause!
Was bedeutet die Abschaffung der EU Roaming Gebühren?
Was ist alles in der EU-Roaming Regulierung enthalten? Was immer enthalten ist, sind die Gespräche vom EU-Ausland nach Deutschland und die Datennutzung im EU-Ausland zu denselben Bedingungen wie zu Hause. Je nach dem gewählten Optionen, sind auch die Gespräche innerhalb des EU-Aufenthaltslandes von einer Flatrate abgedeckt.
Kostenlos Vom EU-Aufenthaltsland nach Deutschland und Internetnutzung im EU-Aufenthaltsland
Kostenlos Innerhalb EU-Aufenthaltsland und in ein anderes EU-Land
Kostenlos Tarife für Gespräche aus Deutschland ins EU-Ausland & in die Türkei bleiben unberührt
Neue Kostenübersicht für TürkeiSIM Kunden
Was wird sich ändern? Fragen und Antworten zur Roaming Verordnung 2017
Was besagt die EU Roaming Verordnung und ab wann tritt sie in Kraft?
Die EU Roaming Verordnung besagt, dass die Aufschläge auf den Inlandspreis für ausgehende Anrufe, SMS-Versand und Datennutzung im EU-Ausland wegfallen. Für TürkeiSIM Kunden wird sie ab dem 13.06.2017umgesetzt.
Für welche Länder gilt die EU Roaming Verordnung?
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Jersey und Guernsey, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern. Details können der aktuellen Preisliste entnommen werden.
Gilt die EU Roaming Verordnung auch für Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland?
Für Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland gilt die EU Roaming Verordnung nicht.
Im regulierten EU Roaming-Tarif kannst Du Deinen Inlandstarif für folgende Leistungen nutzen:
- Ausgehende Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EU-Auslands
- SMS-Versand aus dem EU-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EU-Auslands
- Datennutzung im EU-Ausland
- Eingehende Gespräche im EU-Ausland sind kostenlos
Rechtsgrundlagen
Die EU-Roaming Regulierung ist für die Mobilfunkgesellschaften aller Länder der EU bindend. Wer ganz genaue Informationen möchte, kann sich bei der Bundesnetzagentur informieren. Einen ersten Überblick über die Änderungen gibt Dir schon mal unsere Tabelle.
Die Entwicklung der EU-Roaming Regulierung
ab 2017 (15.06.2017)
Die EU Roaming-Gebühren sind so gut wie abgeschafft, es gilt das „Roam-Like-Home-Prinzip“. Vertragliche Flatrate-Pakete dürfen EU-weit ohne Zusatzkosten genutzt werden.
seit 2016 (01.05.2016)
Die Verordnung regelt den größtmöglichen Aufschlag auf den Inlandspreis pro Nutzungseinheit (Minute/SMS/Megabyte) mit einer Obergrenze. Inlands- und Roaming-Gebühr dürfen dabei zusammen nicht den 2014 gesetzten Preis überschreiten. Die Roaming-Kosten des gesamten Abrechnungszeitraums sind weiterhin auf 50 € (zzgl. Mehrwertsteuer) begrenzt.
seit 2014 (01.05.2014)
Die EU Roaming-Verordnung IV schrieb die heutigen Preise für die die Nutzung fremdländischer Mobilfunknetze fest. Ein Mobilfunknutzer hat während des Auslandsaufenthalts außerdem das Recht, den Anbieter frei zu wählen.